

Einleitung
Als Unternehmen können Sie in Deutschland Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro ohne amtliche Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) steuerlich absetzen.
Für diese Kleinspenden bis 300 Euro gilt der sogenannte "vereinfachte Nachweis" - ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt als Nachweis.
Bei Spenden über 300 Euro genügt dieser vereinfachte Spendennachweis nicht mehr und Sie müssen eine amtlich anerkannte Spendenquittung vorlegen.
Wichtig zu beachten ist, dass die 300-Euro-Grenze für jede einzelne Spende gilt, nicht für den Gesamtbetrag pro Jahr. Zusätzlich gibt es für Unternehmen generelle Höchstgrenzen: Spenden sind nur bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder alternativ vier Promille des Jahresumsatzes zuzüglich Löhne und Gehälter absetzbar

Fazit
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Auch kleinere Spenden-Beiträge können also Sinn machen.