Geld verschenken: Was muss dem Finanzamt gemeldet werden?

Veröffentlicht am 24. Juni 2025 um 13:34

Einleitung

In Deutschland gibt es für Schenkungen feste Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem richten. Innerhalb dieser Freibeträge können Sie Geld oder andere Vermögenswerte verschenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt – und ohne dass Sie zwingend eine Meldung an das Finanzamt machen müssen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Freibeträge pro Person und Zeitraum (Stand 2025):

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro

  • Kinder (auch Stiefkinder): 400.000 Euro

  • Enkelkinder: 200.000 Euro

  • Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 Euro

  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Freunde: 20.000 Euro

Diese Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren. Alle Schenkungen zwischen denselben Personen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Erst wenn die Summe den Freibetrag übersteigt, wird Schenkungssteuer fällig.

Meldepflicht an das Finanzamt:

  • Grundsätzlich müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden, wenn sie den Freibetrag überschreiten oder wenn Unsicherheit besteht, ob eine Steuerpflicht entsteht.

  • Bei kleineren, alltäglichen Geldgeschenken (z.B. zu Weihnachten, Geburtstag) gibt es keine feste Meldegrenze, aber als Richtwert gelten 20.000 Euro: Ab diesem Betrag sollte eine Schenkung dem Finanzamt angezeigt werden, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt8.

  • Das Finanzamt kann im Einzelfall auch kleinere Beträge prüfen, insbesondere wenn mehrere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren erfolgen und die Gesamtsumme relevant wird.

Praktisches Beispiel:
Wenn Eltern ihrem Kind innerhalb von zehn Jahren insgesamt bis zu 400.000 Euro schenken, fällt keine Steuer an und eine Meldung ist in der Regel nicht zwingend nötig. Wird dieser Betrag überschritten, muss der übersteigende Teil versteuert werden – und die Schenkung muss gemeldet werden.

Wichtig: Auch wenn einzelne Schenkungen unter dem Freibetrag liegen, empfiehlt es sich, alle Schenkungen zu dokumentieren und im Zweifel zu melden, damit das Finanzamt im Fall einer Prüfung nachvollziehen kann, dass der Freibetrag nicht überschritten wurde.

Fazit

  • Sie können innerhalb der genannten Freibeträge (z.B. 400.000 Euro von Eltern an Kinder in 10 Jahren) steuerfrei schenken, ohne dass eine zwingende Meldung an das Finanzamt erforderlich ist.

  • Einzelne kleinere Geldgeschenke müssen in der Regel nicht gemeldet werden. Als Richtwert gilt: Ab 20.000 Euro sollte eine Meldung erfolgen.

  • Alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

  • Wird der Freibetrag überschritten, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig und muss dem Finanzamt gemeldet werden.